Regularien
Eingereicht werden dürfen Dokumentationen, Reportagen, Werbe- und Spielfilme zu den Kategorien Natur, Umwelt, Tourismus und Reisen.
Dabei gilt für alle filmische Formen eine Unterscheidung in der Länge für Film bis und ab 30 Minuten. Eine Ausnahme bilden Werbefilme, die eine Länge von maximal 15 Minuten nicht überschreiten dürfen.
Die einreichende Person garantiert, die vollständigen Rechte an der Einreichung zu haben; dies gilt auch für beigefügte Presse- und Werbematerialien. Die einreichende Person räumt dem NATOURALE e. V. das Recht ein, den eingereichten Film, auch in Ausschnitten, im Rahmen des Festivals, auch in Veranstaltungen innerhalb der NATOURALE, kostenfrei zu präsentieren und verwenden. Vorführgebühren, Lizenzgebühren und/oder Kosten jedweder Art werden nicht fällig oder werden von der einreichenden Person getragen. Rechte von Dritten dürfen nicht verletzt werden, die Verantwortung dafür liegt bei der einreichenden Person. Kosten jedweder Art werden nicht vom Festival übernommen und liegen in der Verantwortung der einreichenden Person.
Eingereichte Filme dürfen nicht vor dem 01.01.2017 veröffentlicht worden sein.
Filme sind in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. Sollte eine andere Sprache Hauptsprache des Films sein, dann sind auch deutsche oder englische Untertitel zulässig.
Für die Richtigkeit der Übersetzung ist der Einreicher verantwortlich.
Filme der Kategorie „Bester Film in deutscher Sprache“ müssen deutschsprachig sein. Produktionen in Hochdeutsch sind ebenso zulässig wie solche in Dialekten (Niederdeutsch, Bairisch etc.) oder anderen Varietäten der deutschen Sprache.
Die Einreichungen von Filmen unter Verwendung von KI ist möglich. Sequenzen oder ganze Filme die mit Hilfe von KI erstellt wurden, müssen in ihrer Gesamtheit gekennzeichnet sein. Zusätzlich ist ein Insert in den jeweiligen Sequenzen zwingend erforderlich. Dies gilt für alle Einreichungen ab der NATOURALE 24. Sollten KI-Filme oder KI Sequenzen nicht gekennzeichnet sein, dann kann dies zur Disqualifizierung führen. Die Entscheidung dazu liegt alleine bei der Festivalleitung. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit einer Einreichung auf der NATOURALE, egal ob über filmfreeway.com oder unserer Homepage, wird diese Regelung anerkannt.
Eine Einreichung ist nur über FilmFreeway oder über das Formblatt auf der der NRF-Website möglich. Alle Filme müssen entweder per Vimeo- oder YouTube-URL vorliegen.
Die einreichende Person stellt den eingereichten Film auf Anfrage als Download oder DCP zur Verfügung, DVDs oder andere Datenträger werden nicht akzeptiert.
Bitte kein Pressematerial senden, bevor Sie dazu aufgefordert werden.
Unaufgefordert eingesendete Materialien werden nicht zurückgeschickt.
Die Einreichungsgebühr kann je nach Einreichungsplattform und Zeitpunkt der Einreichung variieren. Filmeinreichungen sind über FilmFreeway und die NATOURALE-Website möglich. möglich. Die Gebühr ist am Tag der Einreichung und im Zusammenhang mit der Einreichung unter Nennung des Filmtitels und des Regisseurs bzw. der Regisseurin zu entrichten. Die Zahlung ist per PayPal oder Banküberweisung möglich (Details finden Sie auf unserer Festival-Homepage). Die FilmFreeway–Gebühr wird in US–Dollar gezahlt und an den Wechselkurs angepasst. FilmFreeway bietet außerdem einen exklusiven Frühbucherrabatt.
Es darf mehr als ein Film pro Person eingereicht werden. Jede Einreichung erfordert gesonderte Einreichungsunterlagen und eine gesonderte Gebühr.
Alle Einreichungsunterlagen müssen vollständig vorliegen.
Eine Rückerstattung der Einreichungsgebühr ist in keinem Fall möglich.
Die Jury schlägt Filme für die offizielle Auswahl und die lobenden Erwähnungen vor. Aus dieser Auswahl wählt die Festivalleitung die Filme für eine öffentliche Kinovorführung aus. Ein Anspruch auf die Vorführung des Films kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Eine von der Festivalleitung organisierte Vorjury bestimmt in jeder Kategorie fünf bis zehn nominierte Filme für die Hauptpreise.
Die Hauptjury wählt aus den nominierten Filmen die jeweiligen Sieger/-innen.
Alle nominierten Filme und die jeweiligen Sieger/-innen müssen von der Festivalleitung bestätigt werden.
Das Ergebnis der Festivalleitung ist endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollte kein würdiger Preisträger/-in für eine oder mehrere Kategorien gefunden werden, dann kann die Festivalleitung auch auf eine Preisvergabe verzichten.
Gewinner/-innen eines Preises sollten persönlich anwesend sein oder eine stellvertretende Person aus ihrem Team zur Preisvergabe nach Wiesbaden entsenden. Preise werden nicht postalisch übermittelt. Die Kosten für die Unterkunft werden von der Festivalleitung für zwei Tage übernommen. Die Festivalleitung bietet den Aufenthalt in einem der Partnerhotels des Festivals an. Private Reservierungen werden nicht übernommen. Weitere Reisekosten müssen vom Gewinner bzw. von der Gewinnerin selbst getragen werden.
Eine Einreichung für dieses Festival ist nicht gestattet, wenn dies vom Gesetz des Einreichungslandes her verboten ist.
Mit ihrer Einreichung versichert die einreichende Person, alle Regularien gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Alle übermittelten Daten der einreichenden Person dürfen im Zusammenhang mit diesem oder zukünftigen Festivals verwendet werden.
Aktualisierungen und weitere Informationen finden sich der NRF-Homepage.
Gerichtsstand ist Wiesbaden.
Die Festivalleitung behält sich mögliche Änderungen der Regularien, Auszeichnungen und Termine vor.
Die Deadline für eine Einreichung ist der 1. September 2024.
Einreichformular